Revision des Hygiene- und Handlungskonzeptes zum Ferienende
Mit dem Ende der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen können wir einige Lockerungen an unserem strengen Hygiene- und Handlungskonzeptes wagen, das während der Corona-Pandemie erforderlich ist. Seit dem 13.08.2020 verfahren wir bereits danach, die Schriftform wurde mit heutigem Datum überarbeitet und vom Vorstand freigegeben.
COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für den Tischtennisverein
DJK Olympia Bottrop 1950
Rev. 1 zum 13.08.2020
Stand: 20.08.202
Präambel
Der Hauptzweck unseres Vereins ist die Förderung des Tischtennissports.
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in Deutschland diverse Einschränkungen. Von diesen Maßnahmen ist auch der Tischtennissport inklusiver Nutzung der Halle der ehemaligen Körnerschule betroffen.
Im Bereich der Politik und der Sportverbände wurden inzwischen einige Lockerungen umgesetzt. Auch wir wurden aufgefordert, entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln und die entsprechenden Lockerungen einzuarbeiten.
Im Tischtennissport sind dafür diverse Sportfachverbände verantwortlich, die sich an den 10 Leitplanken des DOSB orientieren sollen.
Im Sinne der Erfüllung gesetzlicher Auflagen und der Handlungsempfehlungen der Tischtennis Sportfachverbände soll das folgende Covid-19 Schutz- und Handlungs-konzept des DJK Olympia Bottrop aufzeigen, wie zunächst der Hallen-Trainingsbetrieb und später auch der Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z. B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen, schrittweise wieder aufgenommen werden kann.
Dieses Schutz- und Handlungskonzept wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen staatlichen Vorgaben sowie der Empfehlungen der Tischtennis Sportfachverbände angepasst.
Was sollten wir unbedingt beachten:
- Strenge Abstandsregel
- Strenge Hygiene
- Keine Missachtung der vorgegebenen und selbst auferlegten Regeln
- Ein langsames und vorsichtiges hochfahren der Trainingsaktivitäten
- Persönliche Entscheidungen respektieren
- Verantwortung und Handlungsvollmacht der COVID-19 Beauftragten
- Bewusstsein stärken, was wir machen und wie wir es machen
Grundlagen:
- Einhaltung des Infektionsschutzgesetz
- Einhaltung des Coronaschutzgesetz
- Einhaltung der Richtlinien des BSBB
- Einhaltung der Leitplanken des DOSB
- Einhaltung des Handlungskonzeptes des DTTB
- Einhaltung der Hinweise des WTTV
- Einhaltung des Handlungskonzeptes des TT-Bezirkes Münster
- Einhaltung des Handlungskonzeptes des TT-Kreises Emscher-Lippe
Festlegungen:
Cononaschutzbeauftragter: (Meldung an den BSBB ist erfolgt)
- Richard Bortz, Robert-Brenner-Straße 24, 46240 Bottrop, Tel. 0173 3477927
Benannte Vertreter zu den Trainingseinheiten:
Die benannten Vertreter wurden in einem Probetraining bzw. Vorabtraining unterwiesen und haben gemäß Protokoll die Ernennung gelesen und verstanden. Das Protokoll wurde von jeder benannten Person unterzeichnet.
- Jörg Müller Trainingstag Montag von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Matthias Siebert Trainingstag Dienstag von 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr
- Marcel Hoffmann Trainingstag Donnerstag von 17:00 bis 22:00 Uhr
Hygienebeauftragter: (Meldung beim WTTV ist erfolgt, im System Click-TT)
- Richard Bortz, Robert-Brenner-Straße 24, 46240 Bottrop, Tel. 0173 3477927
Informationen:
Die hier getroffenen und festgelegten Maßnahmen werden allen Mitgliedern des Sportvereins DJK Olympia Bottrop 1950 auf der Homepage und mittels vereins-internen digitalen Medien zur Verfügung gestellt.
Die hier getroffenen Maßnahmen sind im Hallenbereich einzusehen. (Materialschrank)
Im ersten sogenannten Probetraining bzw. Vorabtraining wurden alle benannten Vertreter des Coronaschutzbeauftragten und Hygieneschutzbeauftragten unterwiesen. Im Laufe der Zeit haben sich Änderungen in der Gesetzeslage bzw. aus den Handlungsempfehlungen der Sportfachverbände ergeben und werden mit dieser Überarbeiteten Handlungsempfehlung bekannt gemacht.
Verantwortung:
Die Verantwortung, für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben, der Vorgaben unserer Sportfachverbände sowie unserem Schutz- und Handlungskonzept, liegt beim Verein. Die Freigabe unseres Schutz- und Handlungskonzeptes erteilt der BSBB.
Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes zu entrichten hat.
Der Coronaschutzbeauftragte sowie die benannten Vertreter haben im Rahmen unserer Hallenstunden für den Tischtennisverein DJK Olympia Bottrop 1950 Handlungsvollmacht. D. h. bei Missachtung der Maßnahmen kann ein Trainingsabbruch erfolgen bzw. können Einzelpersonen der Halle verwiesen werden.
Maßnahmen Trainingsbetrieb:
Zutritt
Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
Bei Zutritt der Halle ist der vorgegebene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gegebenenfalls mittels Warteschlange.
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion werden wir beim Zutritt die Anwesenheit (Name, Datum, Uhrzeit) dokumentieren.
Hallenaufteilung
Die Halle wird wie folgt aufgeteilt: Im ersten Abschnitt wird ein Wartebereich eingerichtet der einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beinhaltet. Im zweiten Abschnitt der Halle werden wir, wie es bei einem üblichen Meisterschaftsspielen vorgegeben ist, maximal fünf Spielboxen mit den circa Abmessungen 8 – 10 Meter x 4 – 5 Meter einrichten. Somit ergibt sich eine Bewegungszone von ca. 40 – 50qm pro Spielpaarung. Durch die Tischlänge von 2,74 Metern ist der Sicherheitsabstand der Spielpaarungen gegeben. Bei einer Boxenbreite von 4m Metern ist der Sicherheitsabstand zum Nachbartisch ebenfalls gegeben.
Spielbetrieb
Ab dem 13.08.2020 ist freies Training an den Spieltagen Montag, Dienstag und Donnerstag mit einer max. Teilnehmerzahl in der Halle von 30 Personen zugelassen. Des Weiteren ist zu jedem Trainingstag ein Coronaschutzbeauftragter bzw. ein benannter Coronaschutzbeauftrager anwesend.
Eine entsprechende Dokumentation ist weiterhin zwingend erforderlich.
Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nur in der Sporthalle aufhalten, wenn der Abstand von 1,5 einhaltbar ist.
Kontakt und Abstand
- Doppelspiel ist nicht zugelassen
- Auf Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet.
- Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
- Auf einen Seitenwechsel beim Training wird verzichtet.
- Auch während der Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch.
- Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.
Hygiene
- Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände.
- Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Abbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände.
- Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu desinfizieren.
- Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
- Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
Für Desinfektionsmittel der persönlichen Gegenstände sorgen die einzelnen Spieler*innen selbst. Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel werden für die allgemeinen Bereiche — wie Tische, Banden, usw. — in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen Wettkampfbetrieb:
Zusätzliche Maßnahmen für den Wettkampf
Die Richtlinien für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs der Spielzeit 2020/2021 (geplanter Start Ende August 2020) wurden uns mittlerweile zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Regeln sind dem Schreiben vom WTTV zu entnehmen.
Hier einige wesentliche Punkte:
Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden ohne Doppel ausgetragen.
- Es sind alle vorgesehenen Einzel auszutragen. Das Ergebnis eines Mannschaftskampfes reicht dann z. B. im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6, im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 — bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.
- Es bleibt in allen Spiel- und Altersklassen bei der geplanten Vergabe von Tabellenpunkten, in aller Regel also bei zwei Tabellenpunkten für Spielsysteme, die sonst mit dem Siegpunkt beendet werden, und bei vier Tabellenpunkten für Spielsysteme, bei denen immer alle Spiele zur Austragung kommen.
- Die Wertung von Mannschaftskämpfen im Rahmen eines K.-O.-Systems (Pokal, Mannschafts-meisterschaften) erfolgt durch Anwendung der Vorschriften gemäß WO E 2.6.
- Technischer Hinweis für Vereine und Spielleiter: click-TT wird auf den „Doppelverzicht“ vorbereitet. Das entsprechende Update wird voraussichtlich am 25.8.2020 installiert. Spielberichte vom 24.8.2020 (oder früher) sollten bis dahin zurückgehalten werden. Falls Fehler auftreten, die die Eingabe des Spielberichts erschweren oder verhindern, bitten wir um einen Hinweis an unseren Verbandsadministrator (werner.almesberger@wttv.de).
Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen (WO G 6.1) werden wie folgt ergänzt:
Die Absetzung eines Mannschaftskampfes durch den zuständigen Spielleiter darf auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist seitens des Vereins unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung zu stellen. Die Antragsfristen gemäß WO G 6.1.6 werden für die genannten Fälle außer Kraft gesetzt.
Bezüglich der Nachverlegung von Mannschaftskämpfen wird festgelegt, dass Anträgen auch noch am Tage der ursprünglich geplanten Austragung stattgegeben werden darf — ohne Beachtung der dort (WO G 6.2.7) genannten Ausschlüsse.
Der letztmögliche Spieltag der Vorrunde (derzeit im Rahmenterminplan ausgewiesen mit dem 6.12.2020) wird für gemäß Punkt 2 und 3 abgesetzte oder verlegte Mannschaftkämpfe auf den 13.12.2020 verlegt. Zu beachten ist in diesen Fällen eine mögliche Kollision mit den West-deutschen Meisterschaften der Jungen/Mädchen.
Bei allen weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben gemäß WO A 11.1 (hier: Kreis-/Bezirksmeisterschaften und Westdeutsche Meisterschaften) werden weder Doppel noch Mixed ausgetragen. Alle Spielleiter im WTTV werden gebeten, über alle Vereinsanfragen, die durch personelle Probleme wie Corona-Erkrankungen und Fälle behördlich angeordneter Quarantäne ausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens zu entscheiden. Freiwillige Quarantänen oder der Teilnahmeverzicht wegen des Ansteckungsrisikos erfordern üblicherweise eine Ersatzgestellung und begründen keine Spielabsetzung.
Der Vorstand für Sport empfiehlt allen Bezirken und Kreisen, auf die Austragung von Mannschaftswettbewerben für Seniorinnen und Senioren zu verzichten.
Die vorgenannten Regelungen Nr. 1 bis 7 gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde. Für die Rückrunde ist eine Beschlussfassung etwa Anfang/Mitte Dezember vorgesehen, sofern besondere Umstände nicht eine frühere Entscheidung erzwingen.
Bildquellen
- Tischtennisschläger Header: juliox/Pixabay | Pixabay License