Neues COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept
COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept für DJK Olympia Bottrop 1950 ab Juni 2021
Inhaltsverzeichnis
- Präambel
- Grundlagen
- Festlegungen
- Information
- Verantwortung
- Maßnahmen Trainingsbetrieb
- Maßnahmen Wettkampfbetrieb
- Allgemeine Vorgaben
1. Präambel
Der Hauptzweck unseres Vereins ist die Förderung des Tischtennissports.
Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in Deutschland diverse Einschränkungen. Von diesen Maßnahmen ist auch der Tischtennissport inklusiver Nutzung der Hallen betroffen.
Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch wir sind aufgefordert, entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln.
Eine Wesentliche Neuerung ist die Einführung von drei Inzidenzstufen
- Inzidenzstufe 3: über 50 bis100
- Inzidenzstufe 2: zwischen 35 und 50
- Inzidenzstufe 1: unter 35
Im Sinne der Erfüllung gesetzlicher Auflagen und der Handlungsempfehlungen der Tischtennis Sportfachverbände soll das folgende Covid-19 Schutz- und Handlungskonzept aufzeigen, wie zunächst der Hallen-Trainingsbetrieb und später auch der Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z. B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen sowie dem Schutz besonders gefährdeter Personen, schrittweise wieder aufgenommen werden kann.
Dieses Schutz- und Handlungskonzept wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen staatlichen Vorgaben sowie der Empfehlungen der Tischtennis Sportfachverbände sowie des BSBB angepasst.
Was sollten wir unbedingt beachten:
- Strenge Abstandsregel
- Strenge Hygiene
- Keine Missachtung der vorgegebenen und selbst auferlegten Regeln
- Ein langsames und vorsichtiges hochfahren der Trainingsaktivitäten
- Persönliche Entscheidungen respektieren
- Bewusstsein stärken, was wir machen und wie wir es machen.
2. Grundlagen:
- Einhaltung des Infektionsschutzgesetz
- Einhaltung der Coronaschutzgesetze
- Einhaltung der Richtlinien des BSBB
- Einhaltung der Leitplanken des DOSB
- Einhaltung des Handlungskonzeptes des DTTB
- Einhaltung der Hinweise des WTTV
- Einhaltung des Handlungskonzeptes des TT-Bezirkes Münster
- Einhaltung des Handlungskonzeptes des TT-Kreises Emscher-Lippe
3. Festlegungen:
Cononaschutzbeauftragter DJK Olympia Bottrop: (Meldung an den BSBB ist erfolgt)
- Richard Bortz
4. Informationen:
Die hier getroffenen und vorgeschlagenen Maßnahmen werden allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
- auf der Homepage der DJK Olympia Bottrop
- digitalen Medien der DJK Olympia Bottrop
Die hier getroffenen Maßnahmen sind deutlich im Eingangsbereich der Halle auszuhängen.
5. Verantwortung:
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Schutz- und Handlungskonzept obliegt dem TT-Verein und unterliegt der Freigabe des BSBB.
Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes zu entrichten hat.
Der Coronaschutzbeauftragte sowie die benannten Vertreter haben im Rahmen der Hallenstunden Handlungsvollmacht. D. h. bei Missachtung der Maßnahmen kann ein Trainingsabbruch erfolgen bzw. können Einzelpersonen der Halle verwiesen werden.
6. Maßnahmen Trainingsbetrieb:
In welcher Inzidenzstufe wir uns in Bottrop befinden wird automatisch ermittelt und ist den einschlägigen Internetseiten zu entnehmen. Eine selbst vom Anwender ermittelte Inzidenzstufe findet hier keine Anwendung. Eine Information sowie die entsprechende Freigabe der jeweiligen Inzidenzstufe erteilt der BSBB.
- Inzidenzstufe 3: über 50 bis100
- Inzidenzstufe 2: zwischen 35 und 50
- Inzidenzstufe 1: unter 35
Eine Zuordnung in einer höheren Inzidenzstufe liegt vor, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Kalendertag.
Die Zuordnung einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Werktag.
In der Inzidenzstufe 3 sind die vorgegeben Maßnahmen für den Tischtennistrainingsbetrieb im Hallenbereich nicht einhaltbar und somit nicht erlaubt.
In der Inzidenzstufe 2, die möglicherweise am 03.06.2021 eintreten könnte, wäre unter Einhaltung folgender Maßnahmen ein Trainingsbetrieb möglich.
- Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
- Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin am Training oder Wettkampf teilzunehmen.
- Bei Zutritt der Halle ist der vorgegebene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gegebenenfalls mittel Warteschlange.
- Zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion werden wir beim Zutritt die Anwesenheit (Name, Telefonnummer, Datum, Uhrzeit) dokumentieren.
- Teilnehmende Personen müssen:
- einen Negativtest (kleiner 48h) vorweisen
- oder geimpft sein
- oder genesen sein
Vorgaben der Inzidenzstufe 1 werden zur Zeit geprüft und festgelegt. Diese Vorgaben werden wir zeitnah verteilen
7. Maßnahmen Wettkampfbetrieb:
Zusätzliche Maßnahmen für den Wettkampf:
Die Richtlinien für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs der Spielzeit 2021/2022 (geplanter Start Anfang September 2021) werden aktuell noch erarbeitet und rechtzeitig ergänzt, sobald uns die Vorgaben des Sportfachverbandes vorliegen.
8. Allgemeine Vorgaben
- Hallenaufteilung
- Für die Hallenaufteilung ist jeder TT-Verein selbst verantwortlich. Wichtig ist, dass der Sicherheitsabstand jederzeit einzuhalten ist.
- Spielbetrieb
- Für den Trainingsbetrieb ist jeder TT-Verein selbst verantwortlich. Wichtig ist, dass die Hygienevorschriften jederzeit eingehalten werden.
- Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.
- Kontakt und Abstand
- Zuschauer sind nicht zugelassen.
- Doppelspiel ist nicht zugelassen
- Auf Rundlauf sowie andere Spiel- und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet.
- Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kontaktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.
- Auf einen Seitenwechsel beim Training wird verzichtet.
- Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch.
- Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.
- Hygiene
- Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände.
- Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungen und die Tischkanten zu desinfizieren
- Die Spieler*innen verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
- Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Ball, Schläger oder Schweiß sollte ein eigenes Handtuch zu benutzen.
- Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Spieler*innen, Trainer*innen und Schiedsrichter*innen kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Hallenschuhe werden in der Halle oder anderen Innenräumen angezogen.
- Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.
Bildquellen
- Coronavirus: Gerd Altmann/Pixabay