Indoor-Sport nur noch mit 2‑G Plus!
War im November noch die Rede von 2-G, also geimpft oder genesen, so wird ab sofort zusätzlich ein Schnelltest (kein Selbsttest!) verlangt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich ist in der Halle eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, die nur am Tisch zum Spiel abgenommen werden darf. Im Gegensatz zum Beschluss der Bund-Länder-Runde sind geboosterte Personen in NRW nicht von der Testpflicht befreit.
Es ist nicht damit zu rechnen, dass WTTV oder BSBB die Landesverordnung entschärfen werden, daher gilt zum Trainingsauftakt am 3. Januar auf jeden Fall die 2‑G Plus-Regel.
Am 7. Januar wollen Bund und Länder sich erneut zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen und beschließen. Danach rechnen wir mit einer Stellungnahme von WTTV und BSBB. Das einzige, das bereits feststeht, ist, dass der WTTV die Saison mindestens bis zum 31. Januar unterbricht.
Bildquellen
- 2G+-Regel im Freizeitbereich: Land NRW
- Impfzertifikat Header: Markus Bloch / Olympia Bottrop